Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ)

Ein Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage muss über eine bestimmte Ausrüstung verfügen: von der Größe her muss es mindestens ein Lieferwagen (VW Multivan, Mercedes-Benz Sprinter od. Ä.) sein, auf dem eine nach der BASt geprüfte und zugelassene WVZ-Anlage montiert ist. Die Unterkante der WVZ-Anlage darf erst in einer Höhe von mindestens 2 m ab Fahrbahnoberkante beginnen. Weiterhin müssen minimal 2 gelbe Rundumleuchten (RKL - 360 Grad sichtbar) vorhanden sein. Außerdem muss auf der Tafel am Heck eine bestimmte Fläche an Reflexmarkierung und eine Tafel mit der Aufschrift Schwertransport vorhanden sein. Die WVZ-Anlage muss in ihrer Komplettheit (eigentliche WVZ-Anlage inkl. der Reflexmarkierung am Heck!) zugelassen und Typ-geprüft sein. Das Begleitfahrzeug muss als solches geprüft und zugelassen sein.

Viele der heute anzutreffenden BF3 sind nicht regelkonform und auf Grund von Unkenntnis der Zulassungsbehörden zugelassen. So darf sich z.B. das hintere KFZ-Kennzeichen nicht im Signalbild der WVZ-Anlage befinden, ebenso wenig wie Werbung oder ein Firmenname.

Der Schwertransportbegleiter muss im Besitz eines gültigen Berechtigungsscheines der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK)] sein. Bei dieser Schulung werden Sachverhalte u. a. von der Tragfähigkeit von Brückenbauwerken usw. erläutert.

Die Behörde, die einen Schwertransport genehmigt, kann in dieser Genehmigung anordnen, ob und welches Begleitfahrzeug vor oder hinter dem Transport fährt und ob oder wo eine zusätzliche Polizeibegleitung erforderlich ist.

Das Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichenanlage ist während einer Begleitung nach § 39 Abs. 2a StVO als ein mobiles Verkehrszeichen zu werten, d. h. die gezeigten Verkehrszeichen sind ebenso wie ortsfeste Verkehrszeichen zu beachten und werden bei Missachtung ebenso geahndet. Die vom Begleitfahrzeug gezeigten Verkehrszeichen setzen ortsfeste Verkehrszeichen außer Kraft!

Ausrüstung

*Außen
#WVZ Anlage klappbar als Dachaufsatz (Zeichen StVO: 101, 276, 277) mit zwei gelben Blink- oder Blitzleuchten
#rot weiß schraffierte retro reflektierende Rückfront in Folie Typ 2
#klappbares/ abnehmbares Schild „SCHWERTRANSPORT“ (dies jedoch NUR während der Begleitfahrt; ansonsten ist es abzudecken oder zu demontieren)
#2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumkennleuchten) nach § 52 Abs. 4 StVZO

*Innen

* Kommunikationsmittel
#Telefon (Autotelefon, Handy)
#Mobilfunkgerät
#ein zusätzliches Handfunkgerät

* Absperrmaterialen
#5 Zeichen 610 (Leitkegel)
#4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
#4 Zeichen 101 (Warndreieck), Kantenlänge mindestens 600mm
#2 Warnflaggen rot/ weiß
#Warnweste

* Sonstiges
#1 Feuerlöscher 6 kg
#Höhenmesslatte 5m
#Maßband min. 20m
#Schalttafel zur Bedienung WVZ